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Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller die nachstehend aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Bedingungen und Abmachungen, die von den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von NOSAG abweichen, erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von NOSAG schriftlich bestätigt sind. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechnungsfehler ziehen keine Verbindlichkeit für NOSAG nach sich. Preis-, Modell-, Lieferungs- und Ausführungsänderungen bleiben vorbehalten.

 

Versand/Transport-Risiko

Die Lieferungen erfolgen nach Wahl von NOSAG per LKW, Post oder Paketdienst an das Domizil des Bestellers. Lieferungen auf die Baustelle werden nur nach Absprache vorgenommen. Für alle Lieferungen werden ohne spezielle Vereinbarung die Fracht, das Porto sowie Verpackungs- und Handlingkosten verrechnet. Durch den Auftraggeber abgeholte Waren reisen auf seine Gefahr. Allfällige Transportschäden sind den Transportunternehmen sofort zu melden. Der Mindestfakturawert pro Bestellung beträgt CHF 50.–.

 

Verpackung

Alle Waren werden in Einwegverpackungen spediert. Spezielle Verpackungen werden in Rechnung gestellt.

 

Kontrolle und Beanstandungen

Der Käufer hat die Ware sofort bei Empfang zu kontrollieren. Beschwerden irgendwelcher Art sind schriftlich und spätestens innert 8 Tagen anzubringen. Erfolgt keine Reklamation innert dieser Frist, gilt die Lieferung als genehmigt. Sollte eine Sendung beschädigt ausgeliefert werden, muss der Empfänger ein vom Spediteur unterzeichnetes Protokoll vorlegen, sonst wird keine Gutschrift erteilt.

 

Garantie

Sofern nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden, sind sogenannte Bargarantierückhalte unzulässig. Die Garantie gilt ab Werk. Für Material- und Fabrikationsfehler ist sie auf Ersatz der schadhaften Teile beschränkt. Die Garantie für alle Produkte beträgt 5 Jahre. Für eine Garantiereparatur müssen die Produkte ins Werk zurückgesandt werden. Wird ein Material- oder Arbeitsfehler nachgewiesen, so behalten wir uns Ersatzlieferungen vor. Schadenersatzansprüche und Folgeschäden irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Garantiereparaturen, die durch Fremdfirmen erledigt werden, können nicht vergütet werden.

 

Lieferfristen

Die Lieferfristen werden im Normalfall eingehalten. Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferung werden jedoch in jedem Fall abgelehnt. Vertragsrücktritt ist nur in begründeten Fällen möglich.

 

Annullierungen, Retouren und Änderungen

Solche sind nur mit dem Einverständnis von NOSAG möglich. In Arbeit genommene Spezialanfertigungen können nur dann annulliert werden, wenn der Auftraggeber die aufgelaufenen Kosten übernimmt. Für Lagerartikel, die NOSAG zur Gutschrift retourniert werden, ohne dass eine Fehllieferung NOSAGs vorliegt, müssen wir für Umtriebe und Unkosten mindestens 30 % des fakturierten Wertes in Abzug bringen. Einwandfreier Zustand und Originalverpackung der Artikel werden vorausgesetzt.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von NOSAG gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflicht durch den Kunden im uneingeschränktem Eigentum von NOSAG.

 

Zahlungsbedingungen

30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 31. Tag Verzugszinsen berechnet.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand

5606 Dintikon

 

Unverbindliche Preisempfehlung

Die Firma NOSAG AG kann bei Patentverletzungen nicht strafrechtlich belangt werden.

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